Mietbedingungen für das Ferienhaus “Achtern Freesenwall” 26409 Wittmund-Harlesiel, Am Yachthafen 31
Vermietet wird das komplette Ferienhaus mit den Außenanlagen. Das ca. 900 qm große Wiesen-Grundstück steht dem Mieter komplett zur Verfügung. Die Einstellplätze für 2 PKW befinden sich auf dem Grundstück rechts vom Haus.
Bitte beachten: Die Stadt Wittmund achtet sehr darauf, dass in dieser verkehrsberuhigten Zone Fahrzeuge nicht auf Gehwegen oder Fahrbahnen geparkt werden.
Die angegebenen Mietpreise sind Inklusivpreise für das Ferienhaus. Der An- und Abreisetag (Anreisetag Nutzung des Ferienhauses ab 14.30 Uhr und am Abreisetag Nutzung des Ferienhauses bis 10.00 Uhr) werden als ein Tag gerechnet. Die Kosten für eine eventuelle Kurtaxe (Nordsee-ServiceCard) sind neben der Miete gesondert zu zahlen. Die Nordsee-ServiceCard wird für die Anzahl der Tage ausgestellt. Sie ist sowohl am Anreise- wie auch am Abreisetag gültig. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser ServiceCard nicht nur in Carolinensiel-Harlesiel sondern in vielen Orten an der ostfriesischen Nordseeküste.
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Für diesen Fall hat der Vermieter einen Anspruch auf Entschädigung, die sich wie folgt ergibt:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 20% des Gesamt-Mietpreises des Hauses;
Rücktritt bis zum 28.Tag vor Mietbeginn 30% des Gesamt-Mietpreises des Hauses;
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamt-Mietpreises des Hauses;
Rücktritt nach dem 14. Tag vor Mietbeginn und bei Nichterscheinen 90% des Gesamt-Mietpreises des Hauses.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend eine Rücktrittskosten-Versicherung. Diese können Sie nach Erhalt dieser Bestätigung bei einem Reisebüro Ihrer Wahl abschließen.
In diesem Ferienhaus sind Haustiere nicht erlaubt und Rauchen ist nicht gestattet. Sollte festgestellt werden, dass diese Vorschriften missachtet wurden, kommen zusätzliche Kosten auf den Mieter zu.
Das Ferienhaus darf nur mit maximal 4 Personen belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zu zählen sind.
Der Mieter verpflichtet sich, das Haus einschließlich Garten sowie das Inventar pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen, es sei denn, dass er diese Schäden nicht zu vertreten hat. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete – unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden zu überprüfen und diese sind unverzüglich schriftlich dem Vermieter anzuzeigen.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter unterliegt ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Mieters dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Soest, Stand 2018